AGBs


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1. Allgemeines

Die vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebotes bzw. Vertrages zwischen der Terra4 Gesellschaft für Geosystemanalyse und Verlag mbH (in der Folge kurz Terra4 genannt) und dem Kunden. Sie gelten für den gesamten Geschäftsver ehr, also auch bei Einzel- oder Teilgeschäften, auch wenn nicht extra auf sie verwiesen wird. Ein Vertrag zwischen Terra4 und dem Kunden kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

2. Lieferbedingungen

(1) Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Zugesagte Liefertermine verlängern sich angemessen bei nachträglicher vom Kunden veranlasster Auftragsänderung oder verspäteter Lieferung von für den Auftrag notwendigen Daten durch ihn, desgleichen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, gleichviel, ob in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten. Fixtermine werden von uns nur anerkannt, wenn wir diese so bezeichnet und ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

(2) Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Kunden ein. Im Falle des Verzugs ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

(3) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt haben wir unsere Leistungspflicht erbracht und es geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Gefahren durch die elektronische Übermittlung von Dienstleistungen und Daten gehen zu Lasten des Kunden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten, sofern in Angebot und Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Bundesbank zu verlangen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.

(3) Wird uns nachträglich bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare, ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen ließen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen. Die Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Terra4.

(4) Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Kunde nur verlangen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Gewährleistung

(1) Terra4 gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und ausgelieferten Produkte nicht mit dem Mangel des Fehlens zugesicherter Eigenschaften behaftet sind. Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Alle Arbeits- und Materialkosten eines von uns anerkannten und vom Käufer gerügten Mangels gehen zu unseren Lasten. Kann der Mangel durch Ersatzlieferung, Ersatzleistung oder Nachbestellung nicht behoben werden, so kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Kommt eine diesbezügliche Einigung über die Herabsetzung nicht zustande, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Alle weiteren Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

(2) Die Gewährleistungsfrist für die von Terra4 vertriebenen Geräte der Firma Nortek-AS beträgt 12 Monate. Dies gilt auch für integrierte Produkte Dritter.

(3) Terra4 kann keine Garantie für die Qualität und Richtigkeit ausgelieferter Daten übernehmen, deren Urheberschaft dem Käufer beim Datenkauf bekannt war. Ebenso können vom Käufer keine Ansprüche gegen Terra4 geltend gemacht werden, die dem Käufer aus Nachteilen der Verwendung der Daten entstehen. Der Ersatz von Schäden aus Datenverlust, für entgangenen Gewinn sowie von mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Der Kunde hat uns Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung bei offenkundigen Mängeln innerhalb vierzehn Tagen nach Anlieferung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel innerhalb von zehn Tagen nach Anlieferung, versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

5. Haftung

(1) Terra 4 haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten, deren Urheber nicht Terra4 selber ist, sondern die von Terra4 nur im Vertrieb übernommen werden. Auch Folgeschäden, die durch die Verwendung der Daten entstehen, können nicht geltend gemacht werden. Alle Daten werden vom Käufer auf eigenes Risiko verwendet.

(2) Für Fehler in von Terra4 selbst erhobenen Daten beschränkt sich die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens der erhebenden Mitarbeiter. Desgleichen gilt für Mangelfolgeschäden und gutachterliche Leistungen.

(3) Jeglicher Schadensersatzanspruch des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar sind, haften wir für Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß üblicherweise zu rechnen war.

(4) Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

6. Abtretung

Die Abtretung von Rechten aus der Geschäftsbeziehung oder von Forderungen gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

7. Datenspeicherung

Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

8. Allgemeine Bestimmungen

Auf alle Rechtsbeziehungen zu uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.

9 .Gerichtsstand

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Potsdam als Gerichtsstand vereinbart.

Blankenfelde, den 15. Juni 2005

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